Energetische Sanierung: Die fünf wichtigsten
Fakten
Neue Heizung, neue Fenster, Wärmedämmung: Wer sein
Haus energetisch saniert, schont die Umwelt und spart Steuern. Denn seit Anfang 2020 lassen sich für energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus bis zu 40.000 Euro steuerlich absetzen. Doch
welche Baumaßnahmen gelten als energetische Sanierung? Wie viel Energie kann man sparen? Und wie setzt man die Kosten dafür ab? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat
dazu fünf wichtige Fakten zusammengestellt.
1. Die energetische Sanierung eines Hauses
bedeutet,…
Zum einen, dass der Energieverbrauch für Heizung,
Warmwasseraufbereitung oder Stromversorgung durch bestimmte Baumaßnahmen gesenkt wird. Zum anderen, dass weniger konventionelle und mehr erneuerbare Energien genutzt werden.
2. Als energetische Sanierungsmaßnahmen
gelten:
• Erneuerung einer Heizungsanlage
oder Optimierung bestehender Heizungsanlagen
• Wärmedämmung von Wänden,
Dachflächen oder Geschossdecken
• Erneuerung der Fenster oder
Außentüren
• Erneuerung oder Einbau einer
Lüftungsanlage
• Einbau von digitalen Systemen
zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.
3. Mit energetischer Sanierung Energiekosten
sparen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat
berechnet, dass der Energieverbrauch durch energetische Modernisierung um 22 Prozent sinkt. Wie viel gespart werden kann, liegt unter anderem am Zustand, an der Bausubstanz und an der Größe. Das
Bundeswirtschaftsministerium bietet einen Sanierungskonfigurator an, um die individuellen Energie-Einsparungsmöglichkeiten zu berechnen: www.sanierungskonfigurator.de.
4. Insgesamt 40.000 Euro für energetische
Sanierung lassen sich absetzen…
… und zwar verteilt über drei Jahre: In dem Jahr, in
dem die energetische Gebäudesanierungsmaßnahme erfolgt, sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro absetzbar; im zweiten darauffolgenden
Kalenderjahr maximal sechs Prozent der Aufwendungen und höchstens 12.000 Euro.
Wichtig: Wer eine energetische
Gebäudesanierungsmaßnahme von der Steuer nach Paragraf 35c Abs. 1 Einkommensteuergesetz absetzen will, benötigt dafür eine Rechnung. Darin müssen in deutscher Sprache die förderungsfähige
energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des Gebäudes beschrieben sein. Außerdem ist eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder eines Energieberater
erforderlich.
5. Die KfW bietet alternativ Fördermittel
zur energetischen Sanierung
Die KfW hat verschiedene Fördermöglichkeiten für die
energetische Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses:
- Zinsverbilligte Förderdarlehen mit
Tilgungszuschuss können über die KfW-Programmlinie "Energieeffizient Sanieren" (151/152) beantragt werden.
Investitionszuschüsse gibt es in folgenden
Programmen:
- KfW-Programmlinie "Energieeffizient
Sanieren" (430),
- Marktanreizprogramm "Wärme aus
erneuerbaren Energien" (BAFA),
- Heizungsoptimierungsprogramm
(BAFA).
Aber Achtung: Eine Steuerermäßigung für energetische
Sanierungsmaßnahmen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn dafür zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gewährt werden oder die Sanierungsmaßnahme öffentlich gefördert
ist.
Informationen: www.vlh.de