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News

KfW-Förderung: 2023 wieder Zuschüsse für „Altersgerecht Umbauen“
 

Auch im kommenden Jahr wird es wieder Zuschüsse im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ geben. Der kürzlich verabschiedete Bundeshaushalt sieht für diese Förderung mit der Kennziffer 455-B im Jahr 2023 insgesamt 75 Millionen Euro vor. Für den Umbau des Badezimmers können also voraussichtlich im Laufe des Januars wieder Anträge bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden. Davon geht die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS) aus.

Allerdings: Wer in den Genuss der Förderung kommen möchte, muss schnell sein und den Zuschuss zügig beantragen. Denn im letzten Jahr waren die Gelder in gleicher Höhe nach etwas mehr als einem Monat bereits aufgebraucht.

Wer beispielsweise ein Badezimmer altersgerecht umbauen möchte, kann mit 10 Prozent Zuschuss vom Staat rechnen. Die maximale Höhe ist auf 5.000 Euro begrenzt. Voraussetzung ist unter anderem, dass mit dem Umbau noch nicht begonnen wurde.
 

Ein Merkblatt mit Informationen zum Förderprogramm steht hier zum Download bereit: https://www.aktion-barrierefreies-bad.de/wp-content/uploads/KfW-Foerderung_Nov_22_Mittel_ab_Januar_2023.pdf
 

Informationen: www.sanitaerwirtschaft.de ; www.aktion-barrierefreies-bad.de

Foto: Hewi

 

Einsparpotenziale ermitteln: jetzt mit neuem Optimierungsrechner plus CO2-Ergebnis

 

Wer heute energiesparend heizen möchte, sieht sich einer Vielzahl an Möglichkeiten gegenüber: Nicht immer ist gleich der Austausch der gesamten Heizungsanlage notwendig. Manchmal hilft es schon, dafür zu sorgen, dass sich die Heizungspumpe auf einem modernen technischen Standard befindet. Auch durch den hydraulischen Abgleich können positive Effekte erzielt werden. Beide Maßnahmen werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 20 Prozent Kostenzuschuss gefördert.

 

Der neu aufgelegte Optimierungsrechner des Serviceportals „Intelligent heizen“ führt vor Augen, wo Einsparpotenziale schlummern. Das Online-Tool wurde überarbeitet und mit neuen Optionen ausgestattet, wie beispielsweise der Anzeige zu CO2-Einsparungen.

 

Der Optimierungsrechner steht auch als iframe zur Verfügung, sodass Handwerksbetriebe oder andere Interessierte den Optimierungsrechner auf ihrer eigenen Webseite integrieren können.

 

Informationen: www.intelligent-heizen.info.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Sonnige Aussichten für Solarheizungen

 

Nach einem Absatzplus in Höhe von 26 Prozent im Jahr 2020 erwartet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) ein weiteres Anziehen der Nachfrage nach Solarheizungen. Allein im ersten Quartal 2021 setzten die Hersteller 23 Prozent mehr Solarkollektoren ab als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

 

Ursache des anhaltend hohen Interesses sei ein gewachsenes Klimabewusstsein, die Einführung eines CO2-Preises auf fossile Energieträger sowie verbesserte Förderangebote für die Solarwärme. Insgesamt wurden in Deutschland nach BSW-Angaben inzwischen rund 2,5 Millionen Solarwärme-Anlagen installiert.

 

Zu Beginn des Jahres hat die Bundesregierung sämtliche Förderungen für energieeffiziente Gebäude und klimafreundliche Heizungen in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengeführt. Die im vergangenen Jahr deutlich angehobenen Fördersätze behalten ihre Gültigkeit. Wird beispielsweise eine bestehende Heizungsanlage mit einer Solarthermieanlage nachgerüstet, erhält der Betreiber einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird ein alter Ölkessel gegen eine effiziente Gas-Solar-Heizung getauscht winkt eine Förderung von 40 Prozent der Anschaffung und Installationskosten.

 

Informationen: www.solarwirtschaft.de

 

Schäden in Milliardenhöhe durch geplatzte Rohre

 

Geplatzte Rohre, leckende Armaturen oder auslaufende Heizboiler: Leitungswasserschäden waren 2019 für die Versicherer so teuer wie noch nie. Die Wohngebäudeversicherer leisteten dafür zum ersten Mal mehr als drei Milliarden Euro. Der Schadendurchschnitt erhöhte sich um knapp sieben Prozent auf 2.881 Euro. Hinzu kommen 280 Millionen Euro Schäden in der Hausratversicherung.

 

Hauptursache für Leitungswasserschäden sind Installations- und Montagefehler. Mangelhafte Rohrverbindungen und kaputte oder falsche Dichtungen sorgen für jeden vierten Schaden.

 

Wichtig ist daher eine regelmäßige Wartung der Heizungs- und Sanitäranlage. „Um Leitungswasserschäden zu begrenzen, müssen Absperrventile leicht zugänglich und klar gekennzeichnet sein und vor allem im Notfall auch funktionieren“, sagt Oliver Hauner, Leiter der Abteilung Sach- und Technische Versicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

 

Bild & Informationen: www.gdv.de 

 

 

Heizungsanlage erneuern: Gut fürs Klima und die Haushaltskasse

 

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) forciert der Gesetzgeber den Austausch alter Heizungsanlagen mit schlechter Klimabilanz. In Verbindung mit der Einführung einer CO2-Bepreisung sollen die Leitplanken für eine Wärmewende im Wohnungsbestand gesetzt werden.

 

Das GEG sieht eine Austauschpflicht für veraltete Heizungsanlagen bei Eigentümerwechsel vor. Die Neueigentümer sind zudem dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren warmwasserführende Rohre sowie die oberste Geschossdecke beziehungsweise das Dach zu dämmen. Weiterhin besteht eine Pflicht zur energetischen Beratung bei Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen.

 

Künftig muss auch bei Bestandsgebäuden ein Mindestanteil der Energieträger für den Wärme- und Kältebedarf aus erneuerbaren Energien stammen. Ab 2026 gilt daher ein bedingtes Einbauverbot für reine Ölheizungen sowie Heizkessel, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen betrieben werden. Hybridanlagen, bei denen der fossile Brennträger durch eine Solaranlage oder Wärmepumpe unterstützt wird, sind von dem Verbot ausgeklammert.

 

Das GEG setzt die Rahmenbedingungen für weitere finanzielle Anreize zum Austausch alter Ölheizungen: Wer sie gegen ein klimafreundliches Modell austauscht, erhält zusätzlich zur Förderung eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozent der Investitionskosten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). So kann sich die BAFA-Unterstützung je nach eingebautem Heizungstyp auf bis zu 45 Prozent summieren. Wichtig ist, dass der Förderantrag noch vor Beginn der Arbeiten eingereicht wird, die Prämie wird nach Abschluss der Bauarbeiten ausgezahlt.

 

„Eigenheimbesitzer können natürlich auch einen Bausparvertrag für Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen einsetzen. Hier gibt es spezielle Tarife. Das gilt auch für den Fall, dass die Maßnahmen bereits laufen oder kurzfristig anstehen“, betont Albrecht Luz, Experte bei der Landesbausparkasse.

 

Informationen: https://lbs-energie-sparrechner.de/

 

(Bild: LBS)

Energetische Sanierung: Die fünf wichtigsten Fakten

 

Neue Heizung, neue Fenster, Wärmedämmung: Wer sein Haus energetisch saniert, schont die Umwelt und spart Steuern. Denn seit Anfang 2020 lassen sich für energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus bis zu 40.000 Euro steuerlich absetzen. Doch welche Baumaßnahmen gelten als energetische Sanierung? Wie viel Energie kann man sparen? Und wie setzt man die Kosten dafür ab? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat dazu fünf wichtige Fakten zusammengestellt.

 

1. Die energetische Sanierung eines Hauses bedeutet,…

 

Zum einen, dass der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung oder Stromversorgung durch bestimmte Baumaßnahmen gesenkt wird. Zum anderen, dass weniger konventionelle und mehr erneuerbare Energien genutzt werden.

 

2. Als energetische Sanierungsmaßnahmen gelten:

 

•    Erneuerung einer Heizungsanlage oder Optimierung bestehender Heizungsanlagen

•    Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken

•    Erneuerung der Fenster oder Außentüren

•    Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

•    Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

 

3. Mit energetischer Sanierung Energiekosten sparen

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat berechnet, dass der Energieverbrauch durch energetische Modernisierung um 22 Prozent sinkt. Wie viel gespart werden kann, liegt unter anderem am Zustand, an der Bausubstanz und an der Größe. Das Bundeswirtschaftsministerium bietet einen Sanierungskonfigurator an, um die individuellen Energie-Einsparungsmöglichkeiten zu berechnen: www.sanierungskonfigurator.de.

 

4. Insgesamt 40.000 Euro für energetische Sanierung lassen sich absetzen…

 

… und zwar verteilt über drei Jahre: In dem Jahr, in dem die energetische Gebäudesanierungsmaßnahme erfolgt, sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro absetzbar; im zweiten darauffolgenden Kalenderjahr maximal sechs Prozent der Aufwendungen und höchstens 12.000 Euro.

 

Wichtig: Wer eine energetische Gebäudesanierungsmaßnahme von der Steuer nach Paragraf 35c Abs. 1 Einkommensteuergesetz absetzen will, benötigt dafür eine Rechnung. Darin müssen in deutscher Sprache die förderungsfähige energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des Gebäudes beschrieben sein. Außerdem ist eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder eines Energieberater erforderlich.

 

5. Die KfW bietet alternativ Fördermittel zur energetischen Sanierung

 

Die KfW hat verschiedene Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses:

  • Zinsverbilligte Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss können über die KfW-Programmlinie "Energieeffizient Sanieren" (151/152) beantragt werden.

 

Investitionszuschüsse gibt es in folgenden Programmen:

  • KfW-Programmlinie "Energieeffizient Sanieren" (430),
  • Marktanreizprogramm "Wärme aus erneuerbaren Energien" (BAFA),
  • Heizungsoptimierungsprogramm (BAFA).

 

Aber Achtung: Eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn dafür zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gewährt werden oder die Sanierungsmaßnahme öffentlich gefördert ist.

 

Informationen: www.vlh.de

 

 

Neue Förderbroschüre: Klimaschutz – Komfort – Kostenersparnis

 

Ob Zuschuss, Kredit oder steuerliche Förderung: klimafreundliches Heizen wird vom Staat belohnt. Damit Eigenheimbesitzer ihre persönliche Energiewende starten können, wurden die Förderprogramme des Bundes angepasst und weiter aufgestockt.

 

Mit der neuen Intelligent heizen-Förderbroschüre „Klimaschutz – Komfort – Kostenersparnis“ können sich Verbraucher einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten verschaffen. Der Inhalt umfasst die Fördermöglichkeiten im Neubau ebenso wie für die Sanierung einer Bestandsimmobilie. Anschaulich und übersichtlich wird erläutert, welche Technik mit welchen Maßnahmen gefördert wird.

 

Informationen: https://intelligent-heizen.info/foerderung-heizung/

 

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden:

Flyer Intelligent Heizen
Förderbroschüre
IntelligentHeizen_FoerderBroschuere_Inha[...]
PDF-Dokument [1.2 MB]

Neue Broschüre: Asbest in Gebäuden

 

Bis in die frühen 90er-Jahre hinein wurden im Baugewerbe asbesthaltige Materialien verwendet. Solange asbesthaltige Produkte keinen erhöhten Verschleiß oder Beschädigungen aufweisen und die Fasern fest in das Material eingebunden bleiben, bestehen keine Gesundheitsrisiken. Kritisch wird es jedoch, wenn die Häuser aus der damaligen Zeit zur Renovierung anstehen, das Material also bearbeitet oder zerstört wird. Wer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden beauftragt, ist verpflichtet, eine Asbesterkundung zu veranlassen.

 

Wie das funktioniert und was sonst im Umgang mit Asbest zu beachten ist, haben das baden-württembergische Umweltministerium und der Baden-Württembergische Handwerkstag in einem gemeinsamen Faltblatt „Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr“ zusammengestellt. Es zeigt auf, in welchen Bauprodukten asbesthaltige Materialien enthalten sein können – beispielsweise in Dichtungen, Fußbodenbelägen und Dachplatten, aber auch in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – und gibt Tipps, wie Handwerker oder Heimwerker sachgemäß damit umgehen sollten.

 

Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, mahnte jedoch: „Wir empfehlen dringend, bei Renovierungen, Umbauten oder Abbrucharbeiten Experten hinzuzuziehen. Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen sollten nur von sachkundigen Fachbetrieben ausgeführt werden.“

Der achtseitige Flyer kann im unten stehenden Link heruntergeladen oder beim Ministerium bestellt werden.

 

Informationen: https://um.baden-wuerttemberg.de

 

Flyer Asbest
200520_Flyer_Asbest2.0_web CLEAN_GW_05 D[...]
PDF-Dokument [535.3 KB]

Flächenheizung und -kühlung: Fördermöglichkeiten 2020 so gut wie nie

 

Seit Jahresbeginn sind zahlreiche neue und aktualisierte Fördertöpfe für energetische Sanierung und den Neubau mit regenerativen Energien geöffnet. Aber welche Fördermöglichkeiten ergeben sich für Flächenheiz- und -kühlsysteme?

 

Systeme der Flächenheizung und Flächenkühlung werden in drei Förderprogrammen berücksichtigt: dem zum 1. Januar 2020 neu aufgelegten BAFA-Investitionsprogramm mit der Kesselaustauschprämie, dem zum gleichen Zeitpunkt neu aufgelegten Steuerabzug bei energetischer Sanierung sowie dem Klassiker unter den Förderprogrammen, der KfW-Förderung.

 

Der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF) erläutert Details hierzu auf seiner Webseite.

 

Informationen: www.flaechenheizung.de/fachinformationen/foerdermoeglichkeiten/

 

Intelligent fördern-App: Investitionskosten und Förderhöhe einfach berechnen

 

Mit der neuen App“ Intelligent fördern“ können schnell und unkompliziert die Kosten für den Heizungstausch berechnet werden. Zum Ergebnis gelangt der Nutzer nach nur vier Klicks. Es zeigt die Austauschkosten an – abzüglich der neuen BAFA-Förderung für Heizen mit erneuerbaren Energien und inklusive Einbau durch den Fachhandwerker.

 

Auf intelligent-heizen.info erfahren Immobilienbesitzer alles über den optimalen Einsatz moderner und effizienter Heiz- und Belüftungstechnik im Wohnbereich. Die aufbereiteten Informationen sind system-, technologie- und energieträgerneutral. 

 

Mit der App lassen sich nicht nur Investitionskosten kalkulieren. Zusätzlich bietet sie weiterführende Informationen und wertvolle Tipps zum Thema Heizungsförderung und -tausch. So erhält der Nutzer beispielsweise Hinweise zum Meistern des BAFA-Antragsverfahrens. Ein Überblick über weitere Fördermöglichkeiten wie etwa der steuerlichen Förderung oder über die Förderprogramme der KfW sowie zentrale Marketingargumente für den Heizungstausch runden das Angebot ab.

 

Die App gibt es kostenlos zum Herunterladen für Android und Apple iOS im jeweiligen App Store.

 

Informationen: www.vdzev.de; www.intelligent-heizen.info

Moderne Holzfeuerstätten erfüllen gesetzliche Anforderungen

 

Wer mit dem regenerativen und CO2-neutralen Energieträger Holz heizt oder künftig heizen will, sieht sich immer wieder konfrontiert mit kritischen Fragen zu Umweltverträglichkeit und Emissionen, zu gesetzlichen Regelungen oder Verboten.

 

Um es vorweg zu nehmen: Wer moderne Kachelofen, Heizkamine, Kamine oder Kaminöfen vorschriftsmäßig mit dem richtigen Holz befeuert, hat nichts zu befürchten. Denn die heutigen Geräte erfüllen allesamt die strengen gesetzlichen Emissions-Grenzwerte, die in der verschärften 2. Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) festgelegt sind. Moderne, emissionsarme Feuerstätten, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden, dürfen deshalb auch bei Feinstaubalarm, wie beispielsweise in Stuttgart, betrieben werden.

 

Heizen mit Holz ist nachhaltig, entlastet die Umwelt durch Einsparung von Kohlendioxid und fossilen Brennstoffen. Die heutige Generation an Festbrennstoff-Feuerstätten ist mit moderner Verbrennungstechnik ausgestattet und hinsichtlich ihrer Emissionen stark optimiert. Die Geräte emittieren sieben bis zehnfach geringere Staubmengen als noch in den 70er-Jahre und haben hohe Wirkungsgrade.

 

 

Informationen: www.kachelofenwelt.de; www.eckring.de/home/fachbetriebssuche.html

 

 

Ein ganz normaler Tag: 12,3 Liter Wasser müssen fortgelüftet werden

 

Etwa 28.880 Mal ein- und ausgeatmet, morgens und abends das Bad genutzt, Kaffee gekocht, Zimmerpflanzen gegossen, Abendessen gekocht...in jedem Fall heißt das: 12,3 Liter Wasser müssen fortgelüftet werden, um eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten. Dazu müssen die Fenster jede halbe Stunde für fünf Minuten geöffnet werden. Insgesamt 13 Mal.

 

Wohnungslüftungsgeräte können - auch in Abwesenheit des Bewohners - immer für eine optimale Raumluftqualität sorgen. Die Techniken und Möglichkeiten der kontrollierten Wohnraumlüftung sind dabei vielfältig: In Kombination mit einer Wärmerückgewinnung kann beispielsweise auch noch Energie eingespart werden.

 

Mit dem „Infoportal Wohnungslüftung“ bringt das Europäisches Testzentrum für Wohnungslüftungsgeräte TZWL Verbrauchern die Technik der Wohnungslüftung näher – online, kostenlos, unabhängig und vor allem einfach verständlich. Darüber hinaus bietet das Portal Gerätetests, einen Überblick über geprüfte Wohnungslüftungsgeräte mit und ohne Wärmerückgewinnung und deren Hersteller.

 

Informationen: www.tzwl.de

 

(Foto: Pixabay)

Klimawandel: Regenwassernutzung als Pflicht?

 

Der Wetterdienst warnt vor einem weiteren Dürresommer. Die Sommerhitze hat vergangenes Jahr bereits Eindruck hinterlassen: Zwar glauben 43 Prozent der Deutschen, dass es auch in Zukunft genug Wasser geben wird – trotz des Klimawandels. Jeder zweite Befragte (54 Prozent) zeigt sich jedoch skeptisch und glaubt nicht, dass das wichtigste Lebensmittel weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen wird. Das zeigt eine Emnid-Umfrage im Auftrag der BHW Bausparkasse.

 

 

2018 fiel von April bis Oktober die Niederschlagsmenge deutlich geringer aus als im langjährigen Mittel. Im Juli 2018 regnete es nur 40 Liter pro Quadratmeter – gerade einmal die Hälfte der normalen Niederschlagsmenge von 78 Litern.

 

Fehlender Niederschlag ist ein Problem, die Versiegelung von Versickerungsflächen das andere. Denn wenn Wasser nicht versickern kann, fließt es oberirdisch ab und führt zu Überschwemmungen. Langfristig sinkt so auch der Grundwasserspiegel.

 

Ein Umdenken ist spürbar. Immer mehr Städte fördern Dachbegrünung. Ein Quadratmeter Dachgrün speichert bis zu 100 Liter Regenwasser. Laut BHW Umfrage finden zudem 81 Prozent der Bundesbürger, dass eine effektive Regenwassernutzung bei Neubauten zur Pflicht werden muss. In Großstädten mit über 500.000 Einwohnern sind es sogar 84 Prozent.

 

Informationen: www.postbank.de

 

(Quelle: BHW)

 

Das moderne Bad: Komfortabel. Sicher. Barrierefrei.

Das moderne Bad steht auf der Wunschliste der Deutschen ganz oben, was auch oder gerade mit der zusätzlich gebotenen Barrierefreiheit zusammenhängt. Denn allein schon eine bodengleiche Dusche und ein erhöhtes Platzangebot tragen zu mehr Mobilität und damit verbesserter Lebensqualität bei. Wer frühzeitig schwellenlos und großzügig plant, der erhält sich in allen Lebenslagen ein hohes Maß an Selbstständigkeit.

 

Wie eine vorausschauende Badplanung funktionieren kann, das erklärt die Aktion Barrierefreies Bad jetzt im Ratgeber: „Das moderne Bad: Komfortabel. Sicher. Barrierefrei.“ Die 40-seitige Broschüre vermittelt Basiswissen zu den besonderen Anforderungen basierend unter anderem auf der DIN-Norm 18040-2. Neben wertvollen Tipps und Checklisten zeigt die Broschüre ein konkretes systematisches Vorgehen beim barrierefreien Bad(um)bau auf. Hintergrundwissen wird mit zahlreichen Hinweisen zur finanziellen Entlastung und zu bundesweiten Informationsstellen ergänzt. Bauherren, Modernisierer und Renovierer bekommen mit dem Kapitel „Fünf Schritte zu einem passgenauen Bad“ einen extra Leitfaden an die Hand.

Informationen: www.aktion-barrierefreies-bad.de

 

 

Ratgeber barrierefreies Bad
barrierefreies Bad-Ratgeber.pdf
PDF-Dokument [5.7 MB]

Keine Chance für Legionellen - dank thermischem Zirkulationsabgleich

 

Trinkwasserinstallationen sind komplexer geworden. Dadurch wachsen aber auch Hygienerisiken. Denn immer, wenn die notwendigen technischen oder hygienischen Anforderungen nicht beachtet werden, besteht ein erhöhtes Kontaminationsrisiko – vor allem durch Legionellen. Die optimale Warmwasserverteilung durch einen thermischen Zirkulationsabgleich minimiert diese Gefahr.

Optimale Lebensbedingungen zur Vermehrung finden die Erreger bei Wassertemperaturen von etwa 30°C bis 45°C vor. Dieser Keimbildung kann mit einer konstanten Wassertemperatur von über 55°C entgegengesteuert werden. Da Warmwasser bei Nichtnutzung die Temperatur der Umgebung annehmen würde, müssen Zirkulationssysteme eine dauerhafte Temperaturhaltung gewährleisten, klärt die Nachhaltigkeitsinitiative Blue Responsibility auf.

Eine Zirkulationspumpe fördert das erwärmte Trinkwasser durch das Warmwassersystem und führt es wieder dem Trinkwassererwärmer zu, in dem es nachgewärmt wird. Da Wasser sich den Weg des geringsten Widerstandes sucht, fördert die Zirkulationspumpe das Warmwasser bevorzugt in Teilbereiche mit geringen Druckverlusten. Um jedoch alle Bereiche zu erreichen, müssen daher niedrige Druckverluste künstlich angehoben werden.

Befinden sich mehr als drei Liter in einem der Fließwege des Warmwassers zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle, muss eine Zirkulation vorhanden sein, damit sofort warmes Wasser zur Verfügung steht. Die Warmwasser-Austrittstemperatur am zentralen Trinkwassererwärmer muss mindestens 60°C betragen und muss ihm mit einer Wiedereintrittstemperatur mit einer maximalen Differenz von 5°C wieder zugeführt werden. Dies kann nur mit einem hydraulisch abgeglichenen Zirkulationssystem realisiert werden. Sogenannte Zirkulationsregulierventile (thermisch und statisch) machen es möglich: Sie sichern den stetigen thermischen und hydraulischen Abgleich des Rohrleitungssystems.

Übrigens: Eine Anlage, die den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, muss sich nicht zwingend negativ auf den Energieverbrauch auswirken. Zwar wird Wasser konstant erhitzt, aber die benötigte Energie zur Temperaturregelung reduziert sich durch die optimale Verteilung der Volumenströme gegenüber ungeregelten Systemen.


Informationen: www.blue-responsibility.net

 

(Bild: Resideo - Honeywell)

KfW hat Zinsen bei Förderprodukten gesenkt

 

Die KfW hat zum 21. Februar 2019 ihre Konditionen für 2019 angepasst. Damit sollen Bauherren, Erwerber und Menschen, die ihre eigene Immobilie sanieren oder altersgerecht umbauen wollen, mit attraktiveren Konditionen versorgt werden. Die veränderten Zinssätze gelten für folgende Programme:

 

 

  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (Programm 167)
  • Energieeffizient Bauen (Programm 153)
  • Altersgerecht Umbauen (Programm 159)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (Programm 134)

 

Veröffentlicht sind die Zinssätze im Konditionen-Anzeiger der KfW 

 

Informationen: www.kfw.de

 

Wohlfühlklima im Bad:
Welche Heizung bringt kuschelige Wärme?

 

Wohltemperierte Fliesen, vorgewärmte Handtücher und beheizte Spiegel, die nicht beschlagen: Der Markt bietet eine breite Palette moderner Technik fürs Bad.

 

Grundsätzlich können Sie Ihr Bad auf zwei Arten beheizen. Bei der klassischen Variante mit Warmwasser wird ein Heizkörper oder eine Fußbodenheizung an die Zentralheizung angeschlossen. Die Wärme aus dem Heizkessel gelangt über Heizungsrohre in alle Räume und damit auch ins Bad. Als Badheizkörper kommen meist Handtuchheizkörper zum Einsatz. Sie erwärmen den Raum und lassen nasse Handtücher schnell trocknen.

 

Eine Alternative dazu sind Handtuchheizkörper, die elektrisch betrieben werden. Sie sind nicht an den Heizkreislauf des Hauses angebunden. Im Inneren der Anlagen befindet sich ein Gemisch aus Wasser und einer Thermoflüssigkeit, das von einem Heizstab erwärmt wird. Die dafür benötigte Energie kommt aus der Steckdose.

 

Eine attraktive Variante elektrischer Badheizkörper sind Infrarotheizungen. Bei dieser Heizungsart werden Körper und Flächen von Infrarotstrahlen erwärmt. Die so erzeugte Strahlungswärme wird als sehr behaglich empfunden. Infrarotheizungen gibt es nicht nur in Form von Handtuchheizkörpern. Wegen ihrer flachen Bauweise sind sie vielseitig einsetzbar, ob als farbige Wandfläche oder auch als große Spiegelfläche.

 

Welche Heiztechnik sich am besten eignet, hängt stark vom energetischen Zustand Ihres Hauses und der Größe Ihres Badezimmers ab. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Badsanierung planen.

 

 

Quelle: www.intelligent-heizen.info

 

Ärgern Sie sich beim Heizen über zu viel Wärme im Erdgeschoss, während die Räume im oberen Stockwerk trotz aufgedrehter Heizkörper kühl bleiben?

 

Dann wurde Ihre Heizung sehr wahrscheinlich noch nicht hydraulisch abgeglichen. Dadurch kommt bei Räumen, die näher am Heizkessel liegen, zu viel erwärmtes Heizwasser und bei weiter entfernten Räumen zu wenig an. Um diese dennoch mit Wärme zu versorgen, arbeiten in vielen Kellern Kessel mit hohen Vorlauftemperaturen und Heizungspumpen mit zu hoher Leistung. Das verbraucht unnötig viel Energie und kann außerdem zu Fließgeräuschen führen.

 

Mit einem hydraulischen Abgleich lässt sich das Problem der ungleichen Wärmeverteilung in den Griff bekommen. Werden gleichzeitig moderne Thermostate eingebaut, lässt sich der Energieverbrauch sogar um bis zu 20 Prozent reduzieren. Wird weniger Energie beim Heizen verbraucht, sinkt auch der Ausstoß an klimaschädlichem CO2. Deshalb fördert der Staat die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und den damit verbundenen Einbau moderner Thermostatventile mit einem attraktiven Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Nettokosten.

 

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Auch ist wichtig, dass Sie sich vorab beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung registrieren. Den 30-Prozent-Zuschuss gibt es übrigens auch, wenn Sie veraltete Heizungspumpen gegen stromsparende Hocheffizienzpumpen austauschen.

 

Informationen: www.intelligent-heizen.info

 

 

 

Digitale Steuerung spart Energie

 

Wer seine Heizungsanlage mit einer digitalen Steuerung ausrüstet, kann bis zu 15 Prozent Energie einsparen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des ITG Dresden im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Demnach könnten alleine durch die digitale Ausstattung von 100.000 Heizanlagen pro Jahr rund 284.000 Megawattstunden Heizenergie gespart werden. Bei der Sanierung einer veralteten Heizungsanlage liegen die Einsparpotenziale bei bis zu 30 Prozent. Denn in Kombination mit einer digitalen Steuerung wird der Betrieb der Anlage so optimiert, dass nur so viel Wärme bereitgestellt wird, wie benötigt wird.

 

Die Steuerung bindet beispielsweise die Wetterlage ein, bietet eine Anwesenheitserkennung und „lernt“ die Gewohnheiten der Bewohner. Via Tablet oder Smartphone kann die Anlage von unterwegs oder bequem vom Sofa aus auch selbst komfortabel gesteuert werden.

 

Moderne Kessel sind heutzutage standardmäßig internetfähig und können mit einfachen Plug-and-Play-Lösungen mit dem Internet verbunden werden. Auch für ältere Modelle bieten die meisten Hersteller Nachrüstsets an. Besonders angenehm ist zudem die optionale Vernetzung mit dem SHK-Fachbetrieb. Ist eine Wartung erforderlich oder kündigen sich Fehler an, können diese frühzeitig vom Fachbetrieb erkannt und behoben werden. Ausfälle der Anlage können so vermieden werden. 

 

Informationen: www.bdh-koeln.de

Bild: DigitaleHeizung_Energieeinsparpotenzial.jpg

Bildquelle: BDH

Sanitärhandwerk präsentiert Pflegebad-Studie

 

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat die Ergebnisse seiner neuen Studie zum „Pflegebad 2030“ vorgestellt. In der wissenschaftlichen Untersuchung wurde die Zukunft des Badezimmers als Ort für die ambulante Pflege analysiert.

 

„Pflege findet in Deutschland ganz überwiegend zuhause statt“, sagt Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland werde die pflegegerechte Gestaltung des privaten Wohnraumes immer bedeutsamer. Das Badezimmer spiele hierbei eine zentrale Rolle – sowohl für die Menschen, die Pflegeunterstützung erhalten, als auch jene, die als Angehörige oder ambulante Pflegekräfte involviert sind.

 

Aufgrund der heute unzureichenden Ausstattung vieler Badezimmer hat fast die Hälfte des heute in häuslicher Pflege engagierten Pflegepersonals (47 Prozent) in der Ausübung ihres Berufes bereits leichte Verletzungen davongetragen. Fast jede fünfte Pflegekraft (19 Prozent) hat sich sogar schon ernsthaft verletzt. Auch 15 Prozent der Pflegedürftigen haben durch situationsbedingte Unfälle im Bad bei der Pflege bereits gravierende Verletzungen erlitten.

 

Die Studie hat aus den so ermittelten Belastungs- und Gefahrenfaktoren Gestaltungsleitlinien für ein pflegeangepasstes Bad entwickelt. Der ZVSHK fordert in dem Zusammenhang von der Politik, schon die bauliche Vorbereitung des Übergangs von der Alltagsnutzung zum Pflegebad zu fördern.

 

Informationen: www.zvshk.de

Bild: Studie_Erfolgsfaktor_Badezimmer_fuer_die_ambulante_Pflege_.jpg

Bildquelle: ZVSHK

Merkblatt: Energetische Sanierung: Sind Sie unschlüssig?

 

„Eine energetische Sanierung rechnet sich nicht“, „Von einer Sanierung habe ich nichts mehr“, „Das kann ich mir nicht leisten“ – solche Vorbehalte sind häufig rund um das Thema energetische Sanierung.

 

Dabei führen ganzheitliche energetische Sanierungen zu einer deutlichen Reduzierung von CO2-Emissionen und entlasten mittelfristig auch den Geldbeutel. Obwohl dies in der Wissenschaft allgemein akzeptiert und in der Praxis mit tausenden von Beispielen belegt ist, gibt es immer wieder Zweifel.

 

Einige davon will Zukunft Altbau mit einer kostenlosen Broschüre entkräften.

Diese steht unter www.zukunftaltbau.de/im-eigenheim/beratung/material/  zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Informationen: www.zukunftaltbau.de

(Bild Quelle: Pixabay)

 

Leitfaden: Wie geht man mit Schimmel in Gebäuden richtig um?

 

Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen Schimmelleitfaden aktualisiert. Er wurde durch die Innenraumlufthygienekommission mit externen Experten erstellt. In erster Linie richtet sich der Leitfaden an die bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreise als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch betroffene Laien finden wertvolle Tipps und Hinweise zum Umgang mit Schimmel in ihrer Wohnung und ihrem Haus.

 

Hauptursache für Schimmelwachstum ist zu hohe Feuchtigkeit. Diese kann bauliche Ursachen haben, beispielsweise durch Wassereintritt über Schäden an der Gebäudehülle oder Kondensationsfeuchte im Innenraum wegen fehlender oder falsch angebrachter Wärmedämmung. Dann hilft oft nur eine bauliche Sanierung. Leitungsschäden können ebenfalls Ursache für Durchfeuchtung und Schimmelbildung sein. Erhöhte Feuchte entsteht aber auch, wenn die Bewohner zum Beispiel beim Waschen oder Duschen viel Feuchtigkeit produzieren. Dagegen hilft regelmäßiges und ausreichendes Lüften und Heizen.

 

Ist im Gebäude Schimmel gewachsen, muss zunächst die Ursache geklärt werden. Vor allem bei größerem Befall hilft eine chen und bekannter Ursache können Bewohner den Schimmel oft selbst entfernen.

 

Der Leitfaden kann hier ((https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/schimmel/aktueller-uba-schimmelleitfaden)) kostenlos heruntergeladen werden.

 

Informationen: www.zvshk.de; www.umweltbundesamt.de

 

 

Heizen mit Erneuerbaren: Neue Fristen bei der Förderung

 

Die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien mit dem Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen wird auch in Zukunft vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Neu ist allerdings: ab dem 1. Januar 2018 muss der Antrag bereits vor der Umsetzung beim BAFA eingereicht werden. Aktuell gelten Übergangsregelungen.

 

Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die beim Heizen und bei der Warmwasserversorgung auf erneuerbare Energien setzen wollen, können eine einmalige Förderung auf Basis des Marktanreizprogramms (MAP) beim BAFA beantragen. Konnte dieser Antrag bisher auch nach der Modernisierung eingereicht werden, muss er ab 2018 bereits vor dem Vertragsschluss mit dem Installateur geschehen.

 

Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen werden, gilt eine Übergangsfrist. In diesem Fall kann der Antrag nach dem alten Verfahren gestellt und innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme eingereicht werden. Wurde die Inbetriebnahme vertraglich für 2017 vereinbart, verzögert sich jedoch und kann außerplanmäßig erst 2018 umgesetzt werden, kann der Förderantrag ebenfalls nach dem alten Verfahren gestellt werden. Die Antragsteller sollten dafür belegen können, dass ein Fachunternehmen die Zusage einer Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2017 nicht einhalten konnte. Für diesen Fall stellt das BAFA ein Formular zur Verfügung: http://www.bafa.de/SharedDocs/Standardartikel/Blogartikel/energie_ee_verfahrensaenderung2018.html

 

Informationen: www.intelligent-heizen.info

 

 

 

5 Tipps für ein barrierefreies Zuhause

 

In Deutschland droht ein Mangel an barrierefreien Wohnungen: Obwohl bereits im Jahr 2030 jeder dritte Bundesbürger über sechzig Jahre alt sein wird, sind laut dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes bisher nur knapp drei Prozent der deutschen Wohnsitze barrierefrei. Dabei sind altersgerechte Wohnlösungen nicht nur etwas für alte Menschen, auch Familien profitieren von großzügig geschnittenen Räumen und schwellenlosen Zugängen. Zudem lassen sich Maßnahmen für mehr Wohnkomfort im Alter gut mit Umbaumaßnahmen für mehr Einbruchschutz und Energieeffizienz kombinieren.

 

 

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat im Rahmen der Kampagne „Unser Haus: effizient, komfortabel, sicher“ 5 Tipps zusammengestellt, was Mieter und Eigentümer tun können, um ihr Zuhause für den eigenen Lebensabend fit zu machen.

 

  1. Vorsorge ist besser als Nachsorge: Eigentümer sollten Barrierefreiheit bereits beim Bau oder Umbau einer Immobilie einplanen.
  2. Beratungsangebote nutzen: Ob einfach eine bessere Beleuchtung oder Standard „Altersgerechtes Haus“ – je nach Haushalt und Bedürfnis gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um Barrieren zu reduzieren.
  3. Fördermöglichkeiten nutzen: Sowohl beim altersgerechten Neubau als auch bei der nachträglichen Reduzierung von Barrieren helfen öffentliche Fördermittel bei der Finanzierung. Der FördermittelCheck (www.unser-haus-sanieren.de/beratung/foerdermittelcheck) gibt einen Überblick.
  4. Maßnahmen clever kombinieren: Barrierefreies Wohnen, energieeffiziente Sanierung und besserer Einbruchschutz betreffen teilweise die gleichen Bereiche eines Hauses und lassen sich gut gemeinsam angehen.
  5. Für Akuthilfe Arzt konsultieren: Bei akutem Bedarf übernehmen auch Kranken- und Pflegekassen die Kosten für Hilfsmittel oder nötige Umbaumaßnahmen zur Beseitigung von Barrieren.

 

 

Informationen: www.unser-haus-sanieren.de

 

 

Altersgerechte Bäder unter der Lupe

 

Lediglich 17 Prozent der Bäder in Deutschland sind derzeit „voll und ganz“ für ältere Menschen bequem nutzbar. Demzufolge wäre nur in etwa 6 Millionen der insgesamt 36 Millionen bewohnten Wohnungen in Deutschland ein Bad vorhanden, das die Bezeichnung „altersgerecht“ verdient. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Studie im Auftrag der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS).

 

Der bereits nach der letzten Studie prognostizierte „Renovierungsboom“ als Konsequenz des demografischen Wandels habe inzwischen eingesetzt und werde weiter anhalten, so die Experten. Von denjenigen, die über kein altersgerechtes Bad verfügen, gaben 11 Prozent an, einen Umbau definitiv oder vielleicht zu planen. Allein das entspricht einem mehr oder minder realen Bedarf an ca. 1,8 Millionen neuen Bädern. Weitere 51 Millionen dachten über eine bauliche Maßnahme schon einmal nach.

 

 

Bei den Umbauplanern genießen die Bad-Profis einen großen Kompetenzvorsprung. 68 Prozent wollen sich über altersgerechte Bäder bei Sanitärfachbetrieben und 45 Prozent in Bad-Fachausstellungen informieren.

 

Jedoch vermuten zwei Drittel der Bundesbürger, dass ein altersgerechter Umbau deutlich (32 Prozent) bzw. etwas (34 Prozent) teurer wäre als eine „normale“ Badrenovierung. Eine Mehrheit von 51 Prozent ist bereit, das „in jedem Fall“ oder „wahrscheinlich“ zu akzeptieren. 40 Prozent machen das von der Höhe des Zusatzaufwandes abhängig, und nur 9 Prozent lehnen einen eventuellen Aufpreis (eher) ab.

 

Informationen: www.sanitaerwirtschaft.de

 

 

Für eine sichere Belieferung: Was am Tank zu beachten ist

 

Besitzer von Ölheizungen, deren Anlage vor Februar 2015 errichtet wurde, müssen hinsichtlich ihres Heizöltanks jetzt zwei Aspekte beachten. Grund dafür ist der kürzlich beschlossene Teil 2 der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS 791), der die Anforderungen an bestehende Ölheizungen konkretisiert.

 

Vor dem Tanken muss ermittelt werden können, wie viel Heizöl noch Platz hat: Der Tankwagenfahrer darf den Tank nur befüllen, wenn er augenscheinlich intakt ist und die sogenannte Freimenge ermittelt werden kann. Dafür muss der Füllstand des Tanks erkennbar sein. Bei Batterietanks gilt das für jeden einzelnen Tankbehälter.

 

Gerade bei älteren Anlagen sind die Wandungen oft nicht mehr ausreichend durchscheinend. Dann muss nachgeholfen werden: Entweder wird der Tank gereinigt und ist anschließend wieder durchscheinend oder ein sogenannter Tankspion muss nachgerüstet werden, der den Füllstand anzeigt.

 

Die jährliche Kontrolle: Wenn in der Tankanlage ein Grenzwertgeber verbaut ist, der vor 1985 hergestellt wurde, so muss der ab sofort einmal pro Jahr von einem Experten kontrolliert werden. Der Grenzwertgeber gibt ein Signal an den Tankwagen, der den Tankvorgang automatisch unterbricht, bevor zu viel Öl eingefüllt wird.

 

Überprüft werden die beiden runden Öffnungen des Grenzwertgebers. Sind diese verklebt, kann der Grenzwertgeber nicht funktionieren. Die Kontrollen müssen dokumentiert werden. Neue Modelle haben eine schlitzartige Öffnung, durch die das Öl an die Sonde gelangt, die zum Abschalten des Tankvorganges führt. Diese Öffnung verklebt nicht so schnell wie die des Vorgängermodells. Neue Grenzwertgeber unterliegen nicht der Prüfpflicht, eine einmalige Einbaubescheinigung genügt.

 

Informationen: www.zukunftheizen.de

 

 

 

Neue Vorschriften für Besitzer von Heizöltanks

 

Am 1. August 2017 tritt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – kurz AwSV – in Kraft. Da Heizöl zu den wassergefährdenden Stoffen zählt, stellt diese bundesweit gültige Verordnung unter anderem Anforderungen an die Betreiber von Heizöltankanlagen.

„Die AwSV regelt, dass Tätigkeiten an Heizöltankanlagen mit mehr als 1.000 Litern Inhalt nur noch von besonders zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen“, erläutert Joachim Butz, Vorsitzender des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. Bisher galt diese Fachbetriebspflicht in Baden-Württemberg erst ab einem Tankvolumen von 10.000 Litern. Durch die neue Volumengrenze kann die Verordnung nun häufiger für Besitzer von Ein- bis Zweifamilienhäusern relevant sein.

Für Heizöltankbesitzer bedeutet dies, dass sie ab dem 1. August darauf achten müssen, dass sie nur noch entsprechend zertifizierte Fachbetriebe beauftragen.
Darüber hinaus weisen die Experten darauf hin, dass Betreiber von Heizöltankanlagen ihren Tank regelmäßig von einem Fachbetrieb warten und bei Bedarf instand setzen lassen sollten. „Ein regelmäßig kontrollierter und gewarteter Heizöltank garantiert, dass die Anlage störungsfrei betrieben werden kann und Undichtigkeiten vermieden werden. Wir empfehlen jedem Betreiber, einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen."

 

Informationen:

www.fvshk.de, www.eckring.de

 

 

8 Bereiche, die Immobilienbesitzer renovieren wollen

 

Badanschaffungen sind die klare Nummer 1 bei den Renovierungsvorhaben der deutschen Immobilienbesitzer. Das unterstreicht eine vom Ipsos-Institut für den Fachschriften-Verlag realisierte Studie. Sie erstreckt sich unter anderem auf 11,2 Mio. Renovierer in Deutschland, die bis 2018 in ihre Immobilien investieren wollen.

Im Ausstattungsbereich spielt das Bad der Erhebung zufolge mit einer Quote von 38 Prozent „in einer eigenen Liga“. Mit Innentüren (17 %), Rollläden / Jalousien (16 %) sowie Küchenmöbeln bzw. -geräten (16 % bzw. 15 %) bringen es die Nächstplatzierten danach noch nicht einmal auf die Hälfte des Bad-Wertes.

Weitere Anhaltspunkte liefert eine auf Initiative der Sanitärbranche durchgeführte forsa-Untersuchung. Laut Studie erneuerten seit 2012 insgesamt 17 Prozent der Bundesbürger ihr Bad entweder komplett (12 %) oder teilweise (5 %). Als Kriterium einer Teilrenovierung habe man dabei mindestens den Austausch wesentlicher Objekte wie Waschbecken, Badewanne, Dusche oder Toilette definiert.

 

Informationen: www.sanitaerwirtschaft.de

KfW fördert Stromspeichersysteme

Das Förderprogramm 275 läuft bis Ende 2018...

...und ist in halbjährliche Perioden mit jeweils sinkendem Fördersatz unterteilt.

Die KfW fördert die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.  

 

Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen angeregt werden. Denn diese Systeme tragen dazu bei, kleine bis mittelgroße Photovoltaikanlagen besser ins Stromnetz zu integrieren.

 

Die Förderung besteht aus zwei Teilen:

einem zinsgünstigen Kredit der KfW
einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

 

Informationen: www.kfw.de/inlandsfoerderung

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